Presseinformationen

 

Arbeitsschutzvorschriften überfordern viele Arbeitgeber und Vorgesetzte – haftungsrechtliche Konsequenzen sind vorprogrammiert

 

 

Entgegen der gängigen Meinung, Arbeitsschutzvorschriften sind nur für Großunternehmen, steuern sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen unbewusst in eine Haftungsfalle. Denn die Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften gelten schon ab dem ersten Mitarbeiter. Allein das Ignorieren der Vorschriften kann Bußgelder bis zu 10.000 Euro für den Arbeitgeber, aber auch für Vorgesetzte nach sich ziehen.

Damit es erst gar nicht soweit kommt, können diese mit einem „Stresstest“ für Arbeitsschutzvorschriften in kurzer Zeit ihre grundlegenden Verantwortlichkeiten prüfen. Die Arbeitsschutzexperten von riskoo stellen hierfür eine Checkliste zur Verfügung, die Verantwortlichkeiten, Pflichten, mögliche Bußgelder und Haftungsgefahren übersichtlich darstellt.

Viele Unternehmen resignieren beim unübersichtlichen und teilweise ausuferndem gesetzlichem Regelwerk zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Mittlerweile fällt selbst Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit eine Orientierung schwer. Zwar haben sich der Gesetzgeber und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen auf eine Neuausrichtung und Deregulierung geeinigt; mit einer zügigen Umsetzung darf aber niemand rechnen. Somit ist es kein Wunder, dass nur wenige Arbeitgeber und Führungskräfte über eingehende Kenntnisse der aktuellen Rechtslage verfügen. Laut einer Umfrage kennen Unternehmer und Vorgesetzte grob die wichtigsten Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, doch 78 % der Befragten geben zu, dass sie sich bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen eher auf Hörensagen verlassen.

 

Unkenntnis der Rechtsvorschriften, schützt nicht vor Strafe. Fehlender Überblick kann rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Arbeitgeber und Vorgesetzte haben.

 

Dass beispielsweise schon die Unkenntnis über eine Unfallverhütungsvorschrift Führungskräfte in eine strafrechtliche Stellung katapultieren kann, entschied erst jüngst der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Einer Bauhof-Leiterin wurde diese Unwissenheit als Verletzung ihrer arbeitsschutzrechtlichen Verantwortung vorgeworfen. Der Arbeitgeber oder Vorgesetzte kann sich bei fehlendem Wissen über die grundlegenden Arbeitsschutzvorschriften nicht auf ein Gebotsirrtum berufen. In einem solchen Fall können die Berufsgenossenschaften und die gesetzlichen Unfallkassen ganz leicht Regressforderungen stellen. Und diese summieren sich bei einer schweren Verletzung oder einer Erwerbsminderung des Mitarbeiters, wie in diesem Streitfall, schnell zu einem sechsstelligen Betrag. Hinzu kommt, dass solche Regressforderungen von einer Betriebs- oder Berufshaftpflicht nur selten aufgefangen werden. Am Ende haftet der Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstand oder der „verursachende“ Vorgesetzte privat und persönlich.

Dasselbe gilt auch, wenn sich die Leitungsfunktion auf mehreren Schultern verteilt. Die vergangenen Rechtsprechungen haben gezeigt: mitgehangen, mitgefangen. Die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sind fest mit dem zugesprochenen Weisungs- und Delegationsrecht des Vorgesetzten verbunden. So wurde bei einem tödlichen Arbeitsunfall in der Produktion auch schon einmal der Marketing-Chef aufgrund seiner organisatorischen Einbindung in die Geschäftsleitung wegen fahrlässiger Tötung, neben vier weiteren Verantwortlichen, verurteilt.

 

Mit dem „Stresstest“ für Arbeitsschutzvorschriften die grundlegenden Verantwortlichkeiten prüfen.

 

Gerade kleinere Firmen und Arbeitgeber mit nur wenigen Mitarbeitern haben selten die Ressourcen für den Aufbau eines sogenannten Governance, Risk & Compliance-Systems um Rechtssicherheit zu erlangen. Hier ist es wichtig, sich auf die wesentlichen gesetzlichen Anforderungen zu konzentrieren. Für den ersten Einstieg haben die Arbeitsschutzexperten von riskoo einen „Stresstest“ erarbeitet. Über eine branchenunabhängige Checkliste kann in kurzer Zeit jeder Arbeitgeber und Vorgesetzte selbst prüfen, welchen arbeitsschutzrechtlichen Grundforderungen das Unternehmen und er selbst unterliegen.

Den „Stresstest – Haftungsfalle Arbeitsschutz“ gibt es kostenfrei im Internet oder kann über teilnehmende Berufs-, Innungs- und Unternehmensverbände sowie Krankenkassen (Stichwort: Firmenkunden, betriebliches Gesundheitsmanagement) in gedruckter Variante bezogen werden.

Mit der ergänzenden Online-Gefährdungsbeurteilung von riskoo können insbesondere Arbeitgeber bis 10 Mitarbeiter über eine Risiko- und Gefährdungsanalyse ihre branchentypische Regelkonformität mit den Arbeitsschutzvorschriften überprüfen. War die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz bis vor zwei Jahren nur ein Thema für Unternehmen ab 11 Mitarbeitern, muss diese seit 2013 bei allen Arbeitgebern ab dem ersten Mitarbeiter vorliegen.

 

Über riskoo


Damit Unternehmen sich diesem Risiko nicht völlig aussetzen, gibt es riskoo. Über die
Web-App können Arbeitgeber und Führungsverantwortliche eine Gefährdungsbeurteilung
für ihren Betrieb erstellen. Das Ergebnis sorgt für eine Arbeitsschutz-Compliance. Denn
die Regelkonformität einzuhalten, kann zum laufenden Tagesgeschäft ein Kraftakt werden.
Über 2.000 Vorschriften, berufsgenossenschaftliche und technische Regeln tangieren den
Arbeitsalltag.
riskoo ist ein junges Karlsruher Technologieunternehmen, das in Zusammenarbeit mit
Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit die namensgleiche Online-
Gefährdungsbeurteilung entwickelte. Ursprünglich für den Hausgebrauch der
Arbeitsschutzexperten geplant, zeigte sich schnell das Potential für Arbeitgeber und
Unternehmensverantwortliche. Die Webanwendung kommt mittlerweile in Hunderten
kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Behörden zum Einsatz.

 

KONTAKT
Oliver Nöltner
noeltner@riskoo.de
riskoo GmbH & Co. KG
Büro 0721 90 98 110-0
Postfach 210964, 76159

 

 

 

 

 

 

LEDs für Mumford & Sons

 

Die britische Folk Rock Band „Mumford & Sons“ um Landleader Marcus Mumford, wurde für die
"Gentlemen of the Road” Tour bei 13 Konzerten in England mit LED und Winden von
Audio Visual Network in Szene gesetzt.

Set und Lighting Designer Ed Warren von nextlevel Light war es wichtig, dass das Bühnenbild mit Fahnen und LED Kugeln in den Bereich des Publikum erweitert werden konnte. Die Shows fand jeweils in großen Arenen für ca. 7000 -12.000 Besucher statt.

 

Videos und Bilder zur Installation  finden Sie auf  www.audio-visual-network.de oder auf der Audio Visual Network Facebookseite.
 

Audio Visual Network bietet ein abgestimmtes breites Dienstleistungs- und Produktportfolio im Bereich der Kreativ-LED-Lösungen für Konzerte, Messen, Events, Produktpräsentationen, Preisverleihungen, TV-Design und Architektur.

 

Audio Visual network GmbH    
Christoph Muessener
Mühlgrabenweg 5
76593 Gernsbach
Tel: +49 (0)7224 650 123
Fax: +49 (0)7224-650 124
info@audio-visual-network.com
www.audio-visual-network.de

 

 

Sternenhimmel für John Legend

 

Eine  außergewöhnliche Produktion für den Getränkekonzern Stelle Artois durfte Audio Visual Network im Dezember 2015 in New York und Buenos Aires begleiten.

Der belgische Getränkekonzern hatte in einer Werbekampagne den Sternenhimmel mit verschiedenen Biermarken verbunden. Als Abschluss wurde in New Yorker sowie im Anschluss in Buenos Aires an 5 Tagen Besucher eingeladen in einer eigens dafür kreierten Inszenierung “ nach den Sternen” zu greifen. Als Highlight präsentierte Superstar John Legend im New Yorker Skylight Moynihan den extra für die Biermarke  produzierten und geschriebenen Song „Under the Stars“ bei einem eindrucksvollen unplugged Konzert.

 

Den Sternenhimmel zur außergewöhnlichen Show lieferte Audio Visual Network. Stardust ist eine interaktive Kunstinstallation. Mit LED Kugeln wird ein Sternenhimmel dargestellt - Stardust. Durch den verspiegelten Boden entsteht der Eindruck im Orbit zu stehen. Zusätzlich wurde von Audio Visual Network ein kinetisches Windelsystem mit LED-Kugeln verbaut. Wenn Besucher "nach den Sternen greifen”  - sprich den Arm hochhalten oder bewegen fährt die entsprechende LED Kugel über Ihnen herunter. Ca.15.000 Besucher haben sich in dem künstlichen Orbit begeben und nach den Sternen gegriffen .

 

Auftraggeber war die Agentur Unit9 aus London.

 

Videos und Bilder zur Installation  finden Sie auf  www.audio-visual-network.de oder auf der Audio Visual Network Facebookseite.

 

Audio Visual Network bietet ein abgestimmtes breites Dienstleistungs- und Produktportfolio im Bereich der Kreativ-LED-Lösungen für Konzerte, Messen, Events, Produktpräsentationen, Preisverleihungen, TV-Design und Architektur.

 

Audio Visual network GmbH    
Christoph Muessener
Mühlgrabenweg 5
76593 Gernsbach
Tel: +49 (0)7224 650 123
Fax: +49 (0)7224-650 124
info@audio-visual-network.com
www.audio-visual-network.de

 

 

Eine Gefährdungsbeurteilung für die stationäre und ambulante Pflege einfach online erstellen


Auch Pflegeheime und ambulante Pflegedienste müssen für ihre Mitarbeiter eine
Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erstellen und dokumentieren. Mit
wenig Aufwand und der aktiven Unterstützung von Arbeitsschutzexperten gelingt dies mit
der Online-Gefährdungsbeurteilung von www.riskoo.de innerhalb kürzester Zeit.
Per Web-App und mit Expertenhilfe durch den Paragraphendschungel
Mit auf die stationäre und ambulante Pflege abgestimmten Prüffragen wird der Nutzer
Schritt für Schritt durch eine Webanwendung geführt. Alle für das Tätigkeitsfeld relevanten
Anforderungen wurden im Vorfeld von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
ausgearbeitet. Dabei wurde die ganze rechtliche Spannweite berücksichtigt. Von der
Arbeitsstättenverordnung über die Biostoffverordnung, der Gefährdungsbeurteilung
psychischer Belastungen bis zur Risikobewertung schwangerer Mitarbeiterinnen. Zum
besseren Verständnis sind themenabhängige Hintergrundinformationen sowie die
Rechtsquellen hinterlegt. In übersichtlichen Checklisten zusammengefasst, gelingt es
auch dem nicht hundertprozentig Arbeitsschutzvorschriften-Vertrauten eine
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Und riskoo hat noch ein weiteres Feature: Der Betriebsarzt oder die Fachkraft für
Arbeitssicherheit ist nur einen Klick entfernt. Unternehmensverantwortliche und
Arbeitsschutzexperten können kooperativ die Gefährdungsbeurteilung erstellen. Fachliche
Fragen und Lösungsvorschläge werden dabei an Ort und Stelle beantwortet. Dies
garantiert eine hohe Regelkonformität und erfüllt gleichzeitig weitere Anforderungen aus
dem Arbeitssicherheitsgesetz und der ergänzenden Unfallverhütungsvorschrift der
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
Rechtssichere Dokumentation und ToDo-Liste per Knopfdruck
Das Endergebnis ist eine Gefährdungsbeurteilung nach den aktuellen
Arbeitsschutzvorschriften und den berufsgenossenschaftlichen Regeln. Für die vom
Gesetzgeber geforderte regelmäßige Überprüfung wird die Gefährdungsbeurteilung
langzeitarchiviert. Selbstverständlich kann sie auch in einem PDF-Dokument für den
späteren Ausdruck zusammengefasst werden. Die Nutzer können jederzeit auf die
gespeicherte Gefährdungsbeurteilung zugreifen, um den Verlauf zu kontrollieren oder um
eine neue Beurteilung zu starten.
Noch mehr Funktionen für Mittelständler, Verbände und Arbeitsschutzexperten
Für den organisatorischen Arbeitsablauf stellt die Webanwendung eine Nutzer- und
Terminverwaltung, Kommentarfunktionen und eine Übersicht der Aktivitäten zur Verfügung.
Darüber hinaus können weitere Dokumentationen und Berichte verwaltet werden: von den
Sitzungsprotokollen des Arbeitsschutzausschusses bis hin zu Begehungsberichten.
Zukünftig wird die Web-App um weitere Funktionen rund um den Arbeits- und
Gesundheitsschutz ergänzt.

Hintergrundinformationen


Haben Sie gewusst, dass jeder Arbeitgeber eine Beurteilung über die Arbeitsbedingungen
in seinem Unternehmen erstellen muss. Nein? Dann geht es Ihnen wie dem Großteil
deutscher Unternehmer und ihren verantwortlichen Führungskräften. Eine
Gefährdungsbeurteilung zählt wie die Steuererklärung zu den gesetzlichen Pflichten eines
Arbeitgebers – ohne Ausnahmen. Seit 2013 gilt dies auch für Kleinunternehmen: Nach
dem Arbeitsschutzgesetz muss ab dem ersten Mitarbeiter eine fortlaufende und
dokumentierte Gefährdungsbeurteilung im Betrieb vorliegen. Welches haftungsrechtliche
Risiko Arbeitgeber und auch Führungskräfte eingehen, die keine aktuelle
Gefährdungsbeurteilung vorliegen haben, zeigt die Rechtssprechung. Im Arbeitsschutz ist
es wie im Steuerrecht: Unkenntnis der Rechtsvorschriften schützt vor Strafe nicht. Nicht
immer muss erst ein Arbeitsunfall passieren, bevor es für den Arbeitgeber richtig teuer
werden kann. Die Betriebssicherheitsverordnung beispielsweise sieht bei einer fehlenden
Gefährdungsbeurteilung ein Bußgeld von 5.000 Euro vor.

Über riskoo


Damit Unternehmen sich diesem Risiko nicht völlig aussetzen, gibt es riskoo. Über die
Web-App können Arbeitgeber und Führungsverantwortliche eine Gefährdungsbeurteilung
für ihren Betrieb erstellen. Das Ergebnis sorgt für eine Arbeitsschutz-Compliance. Denn
die Regelkonformität einzuhalten, kann zum laufenden Tagesgeschäft ein Kraftakt werden.
Über 2.000 Vorschriften, berufsgenossenschaftliche und technische Regeln tangieren den
Arbeitsalltag.
riskoo ist ein junges Karlsruher Technologieunternehmen, das in Zusammenarbeit mit
Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit die namensgleiche Online-
Gefährdungsbeurteilung entwickelte. Ursprünglich für den Hausgebrauch der
Arbeitsschutzexperten geplant, zeigte sich schnell das Potential für Arbeitgeber und
Unternehmensverantwortliche. Die Webanwendung kommt mittlerweile in Hunderten
kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Behörden zum Einsatz.

 

KONTAKT
Oliver Nöltner
noeltner@riskoo.de
riskoo GmbH & Co. KG
Büro 0721 90 98 110-0
Postfach 210964, 76159

Kleiner Beitrag, große Wirkung:
Jobtour medical gewinnt Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015

 

Das Team um Jobtour medical Geschäftsführerin Mirjam Rienth durfte sich freuen, als sie im Oktober den Deutschen Arbeitsschutzpreis 2015 in Düsseldorf entgegen nehmen konnten. Der Preis wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vergeben.

Jobtour medical bietet medizinische Personaldienstleistung und entwickelt individuelle Lösungen durch Personalüberlassung sowie Personalvermittlung. Bei der Preisverleihung konnte sich das Unternehmen aus Baden-Baden gegen 196 Einreichungen behaupten und war am Ende einer von vier Preisträgern. Arbeitsschutz hat viele Gesichter: Technische und organisatorische Lösungen wurden in diesem Jahr in zwei Kategorien, jeweils bestehend aus kleinen und mittleren sowie großen Unternehmen, ausgezeichnet. Die Gewinner zeigten wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessert werden können.

 

Zusammen mit Jobtour medical durfte sich auch das Team der riskoo GmbH & Co. KG aus Karlsruhe freuen. Die Gefährdungsbeurteilung von Jobtour medical, die ja ein elementarer Bestandteil im Arbeitsschutz darstellt, wurde mit gleichnamigen Web-App des Karlsruher Technologieunternehmen erstellt. „Mit riskoo war die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung eine Leichtigkeit und hat mir bei der Ausarbeitung enorm viel Zeit gespart“, so Carola Fink, Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Jobtour medical. „Zeitarbeit und medizinische Berufe sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz schon einzeln keine leichte Aufgabe, insbesondere bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen. Die Kombination beider Fachbereiche ist für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt eine echte Herausforderung.“

„Wir freuen uns riesig mit Jobtour medical und sind natürlich auch ein klein bißchen Stolz“, so Oliver Nöltner, Geschäftsführer von riskoo. „Wenn man bedenkt, dass unsere Online-Gefährdungsbeurteilung noch nicht einmal das Einjährige feiert, aber einem unserer Anwender hilft den bedeutendsten Deutschen Arbeitsschutzpreis zu gewinnen. Dann haben wir alles richtig gemacht.“

 

Mit der Web-Anwendung riskoo.de können alle Unternehmen schnell und einfach eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Über leicht verständliche Prüffragen, die von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit im Vorfeld ausgearbeitet wurden, ermitteln die Unternehmen die Konformität des Betriebs mit den aktuellen Arbeitsschutzvorschriften und den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften. Die Web-Anwendung kommt mittlerweile in Hunderten kleinen und mittleren Unternehmen bis hin zu großen Behörden zum Einsatz.

 

www.riskoo.de
www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de
www.jobtour.de

 

riskoo ist ein junges Karlsruher Technologieunternehmen, das in Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit die namensgleiche Online-Gefährdungsbeurteilung entwickelte. Ursprünglich für den Hausgebrauch der Arbeitsschutzexperten geplant, zeigte sich schnell das Potential für Arbeitgeber und Unternehmensverantwortliche.

 

 

 

 

THOMAS LOCHNER

Marketing & Projektmanagement

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